Besondere Schwerpunkte

Individualarbeitsrecht

  • Führen von Prozessen im Arbeitsrecht, insbesondere:
    • Kündigungsschutzprozessen
    • Abmahnungsprozesse
    • Geltendmachung/Abwehr von Forderungen
    • Durchsetzung/Abwehr von Überstundenansprüchen
    • Durchsetzung/Abwehr von Urlaubsansprüchen
  • Gestaltung von Sonderrichtlinien (Dienstwagen, Betriebsordnungen, Arbeitsanweisungen)
  • Beratung und Prüfung von arbeitsvertraglichen Regelungen
  • Betriebsveräußerungen (u.a. gemäß § 613 a BGB, §§ 111 ff. BetrVG)
  • Beratung bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen
  • Prüfung von Ansprüchen bzw. Risiken aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Beratung auf dem Gebiet des Teilzeit- und Befristungsrechtes

 Betriebsverfassungsrecht

  • Prüfung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates/Personalrates
  • Gestaltung von Betriebsvereinbarungen ( Arbeitszeitmodellen, Fragen der Ordnung im Betrieb, Betrieblichen Eingliederungsmanagement),
  • Beratung und Teilnahme in Beschluss- und in Einigungsstellenverfahren
  • Beratung und Vertretung in Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen
  • Beratung und Vertretung in Tarifverhandlungen

Referendentätigkeit

Entwickeln und referieren von Schulungsseminaren in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts vor Führungskräften, Personalverantwortlichen und Betriebs- und Personalräten.