Besondere Schwerpunkte
Individualarbeitsrecht
- Führen von Prozessen im Arbeitsrecht, insbesondere:
- Kündigungsschutzprozessen
- Abmahnungsprozesse
- Geltendmachung/Abwehr von Forderungen
- Durchsetzung/Abwehr von Überstundenansprüchen
- Durchsetzung/Abwehr von Urlaubsansprüchen
- Gestaltung von Sonderrichtlinien (Dienstwagen, Betriebsordnungen, Arbeitsanweisungen)
- Beratung und Prüfung von arbeitsvertraglichen Regelungen
- Betriebsveräußerungen (u.a. gemäß § 613 a BGB, §§ 111 ff. BetrVG)
- Beratung bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen
- Prüfung von Ansprüchen bzw. Risiken aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Beratung auf dem Gebiet des Teilzeit- und Befristungsrechtes
Betriebsverfassungsrecht
- Prüfung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates/Personalrates
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen ( Arbeitszeitmodellen, Fragen der Ordnung im Betrieb, Betrieblichen Eingliederungsmanagement),
- Beratung und Teilnahme in Beschluss- und in Einigungsstellenverfahren
- Beratung und Vertretung in Sozialplan- und Interessenausgleichsverhandlungen
- Beratung und Vertretung in Tarifverhandlungen
Referendentätigkeit
Entwickeln und referieren von Schulungsseminaren in den Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts vor Führungskräften, Personalverantwortlichen und Betriebs- und Personalräten.